Das Wohnraummietrecht ist
gegenüber allen anderen Mietverhältnissen spezieller und
ungleich stärker geregelt.
Während im Zivilrecht generell
der Grundgedanke vorherrscht, dass sich bei einem
Vertrag zwei gleichberechtigte Partner gegenübersitzen,
sieht der Gesetzgeber dies bei einem Vertrag über
Wohnraum anders: weil die Wohnung zu dem grundgesetzlich
geschützten Bereich gehört und die Stellung des Mieters
in diesem Vertrag schwächer ist als die des Vermieters,
wurden dessen Möglichkeiten durch eine Vielzahl
gesetzlicher Regelungen beschränkt.
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