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Vertragsrecht ist Auslegung eines Vertrages (was ist gewollt?), Erfüllung eines Vertrages (was ist geschuldet?) und Folgen der etwaigen Nichterfüllung des Vertrages (inwiefern ist Schadenersatz zu leisten?).

 

 

 

 

 
 

In unserer Praxis geht es vor allem um Versicherungsverträge, Mietverträge, Kaufverträge und Leasingverträge.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche aus einem Vertrag zu realisieren. Oder wir helfen Ihnen, Ansprüche abzuwehren, wenn ein Vertragspartner zu Unrecht Ansprüche gegen Sie erhebt.

Und wir beraten Sie beim Abschluss eines Vertrages. Natürlich umfasst dies auf Wunsch auch die gezielte Mitwirkung beim Verhandeln eines bestimmten Vertragsinhaltes, und dessen Gestaltung.

Sozietät Yersin Ruthe | Rechtsanwälte Berlin | Hubertusallee 16 | 14193 Berlin |Tel.: (030) 85 40 97 97 | Mail: post@yersin-ruthe.de