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Verträge begleiten uns täglich,
ein Leben lang, hundert-, nein, tausendfach. Oftmals
ist es einem gar nicht bewusst, dass man soeben einen
Vertrag geschlossen hat: Kauf einer Zeitung, Lösen eines
Parkscheines, Bestellen eines Bieres oder Abgabe des
Lottoscheins - alles Verträge der tagtäglichen Art.
Kurzum: (fast) immer, wenn Sie mit einem anderen irgendetwas
vereinbaren, haben Sie einen Vertrag geschlossen. Die
allermeisten Verträge werden dann auch völlig unproblematisch
abgewickelt. Die Zeitung gekauft, bezahlt und schließlich
weggeworfen. Doch ist es nicht so selten, dass Probleme
auftreten. Der andere Teil erfüllt seine Verpflichtung
nicht: Die Leistung wird erst gar nicht erbracht, ist
schlecht, falsch oder fehlerhaft. Oder andersherum,
hat man selbst geleistet, sieht man die Gegenleistung
nicht, und muss seinem Geld hinterher eilen. Oder: der
andere kündigt einen (langfristigen) Vertrag und man
fragt sich, ob das so einfach möglich ist. |
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In all diesen Fällen
kann Ihr Anwalt Ihnen helfen, damit Sie zu Ihrem
Recht gelangen. Doch gerade im Vertragsrecht kann
man vorbeugen. Was wollen beide Vertragspartner
genau? Was ist besonders wichtig? Welche Probleme
können auftauchen? Wie soll man diese lösen? Was
passiert, wenn alles schief geht? Viele Fragen
kann man vor Vertragsschluss regeln und ist dann
für den Fall des Falles besser gerüstet. Was wichtig
ist, hängt von dem Vertrag selbst ab. Dabei gilt:
je höher der Vertragswert ist oder je länger der
Vertrag läuft, desto präziser sollte der Inhalt
geregelt sein. Dass solche Verträge schriftlich
geschlossen werden, versteht sich regelmäßig von
selbst. Die Inhalte, um die es dann da gehen kann,
können völlig unterschiedlich sein: ob Hausbau,
Schüleraustausch, Gebrauchtwagenkauf, die Zahnarztbehandlung,
das neue Klavier - im Vertragsrecht spiegelt sich
das Leben. Mit seinen Problemen.
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