Wichtiger
Bestandteil eines Gewerbemietvertrages ist die Mietdauer,
d.h. die Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer
oder für einen befristeten Zeitraum abschließt. Ein
befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis zum Ende der
Laufzeit nicht gekündigt werden. Hier sind auch die jeweils
festgelegten bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen zu
beachten. Ein Mietvertrag über eine Laufzeit von mehr als
einem Jahr bedarf zudem der Schriftform für seine
Wirksamkeit.