Volker Ruthe, LL.M., Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Ruthe bearbeitet neben vertrags-
schadens- und immobilienrechtlichen Mandaten auch den
Bereich des Geistigen Eigentums und des Medienrechts.
Zum Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Vertragsrecht
gehören Durchsetzung und
Abwehr vielfältig gearteter vertraglicher Ansprüche
einschließlich der Durchsetzung
gewährleistungs- und schadensrechtlicher Ansprüche.
Darüber hinaus berät er Sie gerne bei der Gestaltung von
Verträgen nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Auf dem Gebiet des Immobilienrechts liegt sein
besonderer Schwerpunkt im Bereich des Rechts der offenen
Vermögensfragen einschließlich aller hiermit in
Zusammenhang stehenden Teilrechtsbereiche.
Ein weiteres besonderes Augenmerk gilt seiner
Tätigkeit auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums und
des Medienrechts. Hier berät
und vertritt er Privatleute wie Unternehmen in
Angelegenheiten des Urheber-, Marken-, Multimedia- und
Persönlichkeitsrechts einschließlich seiner jeweiligen
wettbewerbs- und werberechtlichen Aspekte.
Aufgrund langjähriger juristischer Tätigkeit für ein
großes deutsches Immobilienunternehmen hat Rechtsanwalt
Ruthe umfangreiche praktische Erfahrungen auch sehr mit
komplexen Sachverhalten und Problemstellungen, die ihm
bei der effektiven, lösungsorientierten
Mandatsbearbeitung zu Gute kommen.
Im Jahr 2008 absolvierte Rechtsanwalt Ruthe
erfolgreich den Fachanwaltslehrgang "Urheber- und Medienrecht";
der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ist
Grundlage für die Verleihung des
entsprechenden Fachanwaltstitels.
Im Übrigen absolvierte Rechtsanwalt Ruthe den Fachlehrgang "Wirtschaftsanwalt"
zwecks Erlangung vertiefter betriebswirtschaftlicher Kenntnisse
zur Optimierung der anwaltlichen Beratung.
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